Spenden

Die Projekte der AL MANAR Stiftung sind fokussiert auf die islamische Bildung und islamische Kultur und benötigen Ihre Aufmerksamkeit.

 

Die Al Manar Stiftung will dem muslimischen Gemeinwohl in Hamburg dienen, ehrenamtliche Arbeit für mildtätige Zwcke nutzen und das Ansehen, Selbstbewusstsein und Selbstverständnis der Muslime in Hamburg verbessern.

Die Al Manar Stiftung Hamburg ist angewiesen auf finanzielle Unterstützung aus dem Kreis der Hamburger BürgerInnen und Unternehmen. Nur mit ausreichenden Mitteln kann die umfangreiche Projektarbeit geleistet werden.

So können Sie helfen:

  • Durch Ihre Einzelspende/ Projektbezogene Spende (z.B.: für Hamburger Ramadan Pavillon,  Speisen von Fastenden, die islamische Bildungskonferenz, etc.)
  • Durch Ihre Sadaqa
  • Durch Ihre Zakat
  • Durch Ihre regelmäßige Spende / Förderspende
  • Durch Ihren Online Einkauf über die Plattform Boost-Project (www.boost-project.com/de/shops?charity_id=3330&tag=bl), wobei diese Spende den Spender nichts kostet, weil die verkaufenden Unternehmen die Spende bezahlen.

Wir sind im regelmäßigen Kontakt mit der Stiftungsbehörde Hamburg und achten darauf, eine detaillierte und lückenlose Dokumentation unserer Arbeit durchzuführen.

Wenn Sie die islamische Bildung und islamische Kultur unterstützen wollen, dann spenden Sie jetzt. Gerne können Sie einen ausführlichen Tätigkeitsbericht anfordern unter info@almanar-hamburg.de. Wir senden Ihnen ein kostenloses Exemplar zu. Wir freuen uns auf Ihre Spende.

 

Spendenkonto AL MANAR Stiftung Hamburg

HASPA Hamburger Sparkasse

IBAN: DE80200505501001232592

SWIFT: HASPDEHHXXX

 

Steuervergünstigungen für Stifter und Spender
Zuwendungen zur Förderung steuerbegünstigter Zwecke im Sinne der §§ 52 bis 54 AO können seit 2007 steuerlich als Sonderausgaben wie folgt geltend gemacht werden:

  1. Insgesamt können bis zu 20 % des Gesamtbetrages der Einkünfte als Sonderausgaben abgezogen werden (für Firmen gelten besondere Regelungen).
  2. Überschreiten Spenden den Höchstbetrag, können sie zeitlich unbegrenzt auf die folgenden Jahre vorgetragen werden (§ 10 b Abs. 1 Satz 3 EStG).
  3. Zusätzlicher Abzugsbetrag bei persönlicher Zuwendung in den Vermögensstock einer Stiftung: 1.000.000 € (Ehepaare 2.000.000 €) mit beliebiger Verteilung innerhalb eines 10-Jahreszeitraumes.

Auf Wunsch erhalten Sie regelmäßig Informationen über unseren Newsletter-Verteiler (hier anmelden: info@almanar-hamburg.de oder einfach eintragen unter: www.almanar-hamburg.de/newsletter-hrp/).